Bewertung der Nachhaltigkeit von Zink

DGNB-Steckbriefe für die Bewertung von Niederschlagswasser neu formuliert.

Pressemeldung der Firma Initiative Zink im Netzwerk des GDB e.V.
Bild 1 Bildquelle: Initiative Zink


Der Umgang und die Verwendung von Materialien unterliegen immer stärker baurechtlichen Vorgaben. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden veröffentlicht die DGNB nun aktualisierte Steckbriefe. Mit dem Steckbrief zur Vermeidung von Risiken für die lokale Umwelt wird die Bewertung von Niederschlagswasser, das von Zinkbedachungen entwässert wird, neu geregelt.

Der Umgang und die Verwendung von Baumaterialien unterliegen immer stärker baurechtlichen Vorgaben. Für nachhaltige Gebäude werden Werkstoffe nach ihrem Energiebedarf für die Herstellung, dem Aufwand für Wartung, Pflege und anschließendem Rückbau und ihrem Einfluss auf die Umwelt bewertet. Die DGNB-Steckbriefe zur Bewertung des Risikos für die lokale Umwelt geben Gebäudezertifizierern eine Orientierung über die Auswirkungen von Werkstoffen auf die lokale Umwelt. Diese Auswirkungen können vielfältig sein, und es gilt dabei die lokale Umwelt zu schützen und die damit verbundenen Umweltqualitätsziele und Geringfügigkeitsschwellenwerte einzuhalten. Für die Bewertung von langlebigen Zinkbedachungen können jetzt 100 % der Nachhaltigkeitspunkte des DGNB-Systems erreicht werden, wenn eine objektbezogene Bewertung des abfließenden Niederschlagswassers mit für die Umwelt positivem Ergebnis erfolgt. Der Nachweis kann mit dem Online-Programm RegenwasserCheck-ZINK, www.zn-rate.com, des Umweltinstitutes ARCHE, B-Gent, schnell und kostenfrei durchgeführt werden. Es werden die örtlichen Gegebenheiten wie der lokale Jahresniederschlag, Gebäudedaten und die Art der Niederschlagswassernutzung berücksichtigt. Der Check gibt die Sicherheit, dass ein Umweltrisiko bei der Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann. Ansonsten sind besondere Maßnahmen zu treffen.

In den Steckbriefen hat die DGNB in einer Neufassung die Inhalte zu „Dacheindeckung, Dachrinnen, Fallrohre“ geändert. Hier waren bisher die Baumetalle Zink, Kupfer und Blei gleichrangig geregelt: Für die Qualitätsstufen 3 und 4 wurden Schwermetallfilter gefordert, falls die Fläche > 10 % der projizierten Dachaufsicht betrug. In der aktualisierten Fassung wird Titanzink neu geregelt. Eine pauschale Negativbewertung von Niederschlagswasser, das von Zinkflächen abgeleitet wird, erfolgt ab sofort in den DGNB-Steckbriefen nicht mehr. Die DGNB-Steckbriefe zur Gebäudebewertung sind unter https://static.dgnb.de/fileadmin/dgnb-system/de/gebaeude/neubau/kriterien/02_ENV1.2_Risiken-fuer-die-lokale-Umwelt.pdf einsehbar.

 



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