Massiver Unterschriften-Protest gegen EU-Pläne: „Holz muss erneuerbare Energie bleiben“

„EU gefährdet Energiewende und klimaangepassten Waldumbau“ – Holz macht drei Viertel der erneuerbaren Wärmeenergie aus – Atomstrom und Gas nachhaltig, Holz nicht?

Pressemeldung der Firma Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Die Pläne des EU-Parlaments, den Rohstoff Holz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie zu werten, sind auf heftigen Widerstand gestoßen. Knapp 550 Waldeigentümer, Unternehmen und Organisationen der Holzenergiebranche haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, sich in den Verhandlungen zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine nachhaltige energetische Holznutzung einzusetzen. In dem Schreiben kritisieren die Unterzeichner die aktuellen Entwürfe des Umweltausschusses des EU-Parlaments als kontraproduktiv für die Energiewende sowie den klimaangepassten Waldumbau. In Deutschland hat Holz insgesamt einen Anteil von rund drei Viertel% an den gerade einmal 16,5 % Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien.

„Für die Waldbesitzenden ist es essenziell, dass Holz aus der Waldpflege weiterhin zur energetischen Nutzung verkauft werden kann und damit den Waldumbau mitfinanziert. Nur so können wir Durchforstungs- und Waldrestholz optimal verwerten und damit die Klimaanpassung unserer Wälder finanzieren“, erläutert Dr. Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der AGDW – Die Waldeigentümer. Mit der Nachfolge-Richtlinie RED III will die EU den Versuch unternehmen, über die Hintertüre im Energierecht und unter Umgehung der Gesetzgebungskompetenz der EU, Kriterien für die Waldbewirtschaftung zu definieren. „Statt die Waldbewirtschaftung und Holzverwendung zu Tode zu reglementieren, sollte die EU lieber alles daransetzen, dass wir den Umstieg zur Bioökonomie schaffen und mehr Holz für den Ersatz fossiler Rohstoffe genutzt werden kann“, kommentiert Dr. Seling.

„Die Pläne des Umweltausschusses des EU-Parlaments, die Förderfähigkeit von Waldholz als erneuerbare Energie zu streichen, würde der Wärmewende den Boden entziehen. Wir warnen eindringlich davor, mit einem Federstrich und kontrafaktisch Teile der energetischen Holznutzung als nicht-erneuerbar zu deklarieren“, macht Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie, den Ernst der Lage deutlich. So werde die Richtline zu einer „Erneuerbaren-Verhinderungs-Richtlinie“ (Bücheler). „Wir haben kein Verständnis dafür, dass Atomkraft und Gas von der EU den Nachhaltigkeitsstempel bekommen, unsere größte heimische erneuerbare Energieform aber in Frage gestellt wird“, so Bücheler weiter. Energie aus fester Biomasse für Wärme und Strom stellt mit 166 TWh knapp 35% der im letzten Jahr produzierten erneuerbaren Energien bereit und damit mehr als jede andere erneuerbare Energieform.

Der derzeit im EU-Parlament diskutierte Entwurf sieht auch eine gesetzliche Pflicht zur Kaskadennutzung bei Holz vor. Eine Kaskadennutzung ist die Mehrfachnutzung eines Rohstoffs in aufeinanderfolgenden Stufen. So kann beispielsweise für den Hausbau verwendetes Holz nach einer Aufbereitung ohne Probleme für den hochwertigen Möbelbau eingesetzt werden. Erst als letzte stoffliche Nutzung einer mehrstufigen Kaskade ist die Verarbeitung von Holz zu Sperrholzplatten sinnvoll. „Vorgaben aus Brüssel dazu sind weder notwendig noch praxistauglich“, sagte Dr. Seling. Bereits heute werde die Nutzungkaskade automatisch über die Marktpreise umgesetzt: Jeder Marktteilnehmer hat ein Interesse daran, Rohholz und Altholz bestmöglich und mehrfach zu verwerten. Seling: „Mit einem gesetzlichen Kaskadenzwang würde ein Bürokratie-, Kontroll- und Umsetzungsmonster entstehen.“

Die Forderungen des Schreibens an die EU-Abgeordneten sind:

Die energetische Nutzung von Waldholz muss förderfähig und anrechenbar  auf die erneuerbaren Energien Ziele bleiben

Das Kaskadenprinzip bei der Holzverwendung darf nicht ordnungsrechtlich vorgegeben werden

Die Größengrenze für die Nachhaltigkeitszertifizierung bei fester Biomasse muss bei 20 MW bleiben

Keine Einführung rückwirkender Treibhausgasvorgaben für Strom, Wärme und Kälte aus Biomasse

Keine praxisfernen EU-rechtlichen Vorgaben für die Waldbewirtschaftung

Das von AGDW und FVH initiierte offene Schreiben an die EU-Abgeordneten steht unter diesem Link zum Download.



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