Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) setzen europäisches Recht zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten um. Zur Anpassung an neue Entwicklungen im Unionsrecht wird die bestehende EnVKV geändert. Dies ist erforderlich, um ein wirksames und hinreichend bestimmtes Sanktionsregime zur Ahndung von Verstößen gegen Anforderungen aus dem Unionsrecht sicherzustellen.
Sofern Verbände den Entwurf kommentieren möchten, bittet das BMWi um schriftliche Stellungnahmen bis Freitag, den 20. Juni 2014, Dienstschluss, an folgendes E-Mail-Postfach: buero-iib3@bmwi.bund.de.
Verbände geben in Ihrer Stellungnahme auch an, ob sie der geplanten Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme über das Internet zustimmen. Sollte bis zum Ablauf der Frist nichts Gegenteiliges eingegangen sein, wird von einer Zustimmung zum Entwurf und zur Veröffentlichung ausgegangen.
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