Windstrom soll marktfähiger werden

Strommarkt und Ausschreibungen sind Thema der windcomm werkstatt

Pressemeldung der Firma windcomm schleswig-holstein - Wirtschaftsförderung Nordfriesland

Mit einer für 20 Jahre festgelegten Vergütung ihres Windstroms konnten die Planer eines Windparks-Projekts noch bis vor kurzem rechnen. Was vorher freiwillig möglich war, wird nun zur Pflicht: Nach dem zum 1. August 2014 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Windparkbetreiber ihren Strom über einen Stromhändler an der Börse vermarkten. Außerdem soll die Vergütung des Stroms ab dem kommenden Jahr davon abhängen, wie viel Windkraft-Leistung neu installiert wird. Wird der im EEG festgelegte Ausbau-Korridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt verfehlt, verändert sich die Vergütung: Wird mehr gebaut, sinkt sie, wird weniger zugebaut, haben die Windmüller mehr Geld zu erwarten. Auch in Bau befindliche Projekte müssen immer wieder neu durchgerechnet werden. Bei einer Fortbildungsveranstaltung des Branchennetzwerks windcomm schleswig-holstein in Brunsbüttel informierten verschiedene Referenten über die Folgen des neuen EEG für Planung, Finanzierung und Betrieb von Windkraftanlagen. Die 18. „windcomm werkstatt“ fand in den Räumen des Hafenbetreibers Brunsbüttel Ports statt, der regelmäßig Windkraftkomponenten umschlägt. Bei einem Hafenrundgang konnten sich die Teilnehmer nach der Veranstaltung davon überzeugen, wie gut der Elbehafen für diesen Umschlag geeignet ist.

„Die Anforderungen für die Finanzierung von Windparks sind gestiegen“, gab Asmus Thomsen, Geschäftsfeldbeauftragter Erneuerbare Energien der VR Bank Niebüll und stellvertretender Vorsitzender des windcomm schleswig-holstein e. V., zu Bedenken. „Aufgrund der neuen Vorgaben müssen Windparkbetreiber mehr Eigenkapital einbringen und das Geld in der Regel schneller zurückzahlen. Grundsätzlich finanzieren die Banken aber Windparks weiter. Es gibt keine Kreditklemme!“, so Thomsen.

Dr. Ursula Prall, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held in Hamburg, bestätigte, dass das neue EEG komplexer sei als die vorherigen Fassungen. „Zunächst ist es ein Einschnitt, aber auf lange Sicht ist es gut, wenn sich auch die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen mehr an den bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten orientiert. Eines Tages soll grüner Strom auch ohne EEG wettbewerbsfähig sein. Der Börsenhandel kann den Anfang bilden, wird aber vermutlich nicht das Ende der Fahnenstange sein“, so die Prognose der Juristin. Bedenklich stimme allerdings die Mengensteuerung. Es müsse sich erst zeigen, ob das Instrument funktioniere und wirklich den gewünschten Ausbau von rund 2.500 Megawatt im Jahr bringe.

Die Vermarktung von Windstrom bietet die Möglichkeit, dem Verbraucher regionale Stromprodukte anzubieten. „Das ist ein neuer Ansatz, dem bisher wenig Beachtung geschenkt wurde“, sagte Frank Sauvigny, Geschäftsführer des regionalen Stromvermarkters Nordgröön Energie aus Niebüll. Er sieht durch das EEG Chancen für kleine, spezialisierte Unternehmen und damit auch neue Jobs für Schleswig-Holstein.

Sorgen bereitet den Akteuren der Windbranche allerdings die geplante Ausschreibungspflicht. Ab 2017 sollen sich mögliche Betreiber um den Zuschlag für einen Windpark oder einen Solarpark bewerben. Dabei gewinnt der Anbieter, der den erneuerbaren Strom zum niedrigsten Preis produzieren kann. „Das hat in anderen Ländern dazu geführt, dass nur noch große Firmen an Ausschreibungen teilgenommen haben oder Projekte verzögert wurden“, berichtete windcomm-Projektleiter Martin Kopp. Aus diesem Grund diskutierten die Teilnehmern der windcomm werkstatt – darunter viele Vertreter von Bürgerenergie-Projekten sowie kleiner und mittlerer Unternehmen -, wie die Ausschreibungsbedingungen für die Windkraft in der Praxis funktionieren könnten. Dabei wurde deutlich, dass die Gespräche jetzt beginnen müssen, weil die Bundesregierung bis Ende 2015 einen Entwurf für das Ausschreibungsdesign von Windparks vorlegen will.



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