HOAI 2013 – der Architekten- und Ingenieurvertrag aus neuester Sicht

Ein Intensivseminar informiert über die neuesten Regelungen der HOAI 2013 sowie die Auswirkungen auf die tägliche Praxis eines Ingenieurs und Architekten.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Ein Planervertrag sollte keine Auslegungslücken aufweisen. In der Praxis kommt dies aber häufig vor.

Einmal pro Jahr bietet BHKW-Consult im Rahmen seiner Seminare und Konferenzen ein Intensivseminar zur „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ an (http://www.hoai-seminar.de).

Das Ganztages-Seminar, das am 5. Februar 2015 in Essen stattfindet, befasst sich mit dem Vertragsrecht des Architekten- und Ingenieurvertrags aus neuester Sicht. Es zeigt alle relevanten Pflichten und Rechte auf und hilft, die Vertragsgestaltung zu optimieren.

Der Schwerpunkt dieses HOAI-Intensivseminar ist darauf gerichtet, zukünftig rechtssichere Verträge zu gestalten, die die Abnahme eines Ingenieurwerks zu den ausgehandelten Preisen garantieren. Es wird herausgearbeitet, wie unnötige Honorarabzüge aufgrund fehlerhafter Verträge vermieden werden können.

Im Rahmen des Seminars werden leicht verständlich und übersichtlich die wichtigsten Grundlagen des HOAI-Abrechnungssystems anhand von Checklisten, Beispielen und Übersichten vermittelt. Das Seminar zeigt auf, worauf bei Abschluss eines Planervertrages geachtet und wie prüffähig und richtig abgerechnet werden muss. Außerdem wird darauf eingegangen, berechtigte Forderungen rechtzeitig, richtig und vollständig geltend zu machen.

Das Seminar richtet sich an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber, Sachverständige und Rechtsanwälte im HOAI-Bereich.



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Dateianlagen:
    • Ein Planervertrag sollte keine Auslegungslücken aufweisen und sich an der HOAI 2013 orientieren (Bild: fotolia arsdigital BHKW-Infozentrum)
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