Rösler: Bundesregierung schafft Planungs- und Rechtssicherheit bei Netzentgelten

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung beschlossen.

Durch die Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt. Die Höhe des Netzentgelts, das von dieser Verbrauchergruppe zu zahlen ist, orientiert sich in seiner Höhe am Beitrag, den diese Verbraucher zur Netzentlastung und Netzstabilisierung leisten. Dieser Leistungs-Gegenleistungs-Effekt wird ab 1. Januar 2014 über eine sogenannte „physikalische Komponente“ noch stärker herausgestellt. Der Beitrag, den diese Verbraucher u. a. zu einer Dämpfung der Netzkosten leisten, wird über diese „physikalische Komponente“ noch zielgenauer ermittelt werden.

Die Bundesregierung trägt mit der Verordnungsänderung insbesondere den Bedenken Rechnung, die von der Europäischen Kommission, aber auch von verschiedenen Oberlandesgerichten, gegen die bisherige vollständige Befreiung geäußert wurden.

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung vor allem die besonderen Netzentgelte für stromintensive Letztverbraucher auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt. Rechts- und Planungssicherheit sind wichtige Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Neben den Regelungen zu besonderen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher enthält der heute beschlossene Entwurf Änderungen weiterer Verordnungen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in die Hochspannungsnetze (110kV-Netze). Die Betreiber von Hochspannungsnetzen im Verteilnetzbereich können nunmehr ebenfalls Investitionsmaßnahmen beantragen, die bisher nur für Betreiber von Übertragungsnetzen offen standen. Damit wird der für die Energiewende wichtige Ausbau der Verteilnetze gestärkt.

Der Bundesrat hatte dem Entwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung vom 5. Juli 2013 mit Maßgaben zugestimmt, die mit dem Kabinettbeschluss umgesetzt werden. Die Verordnung kann unmittelbar nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Den Verordnungstext sowie weitere Informationen zu Inhalt und Hintergrund der Novelle finden Sie hier (PDF: 184 KB) bzw. hier (PDF: 97 KB).



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