Viele Betreiber von BHKW-Anlagen im Leistungsbereich über 50 kW müssen im Rahmen der Jahresmeldung bis zum 31. März die Strommengen zu Zeiten negativer Börsenpreise melden.
Betreiber von KWK-Anlagen, die eine Förderung nach dem KWK-Gesetz erhalten, müssen bis zum 31. März jeden Jahres eine Jahresmeldung an den Netzbetreiber sowie – bei Anlagen mit einer elektrischen Nettoleistung über 50 kW – auch an das Bundesamt für Wirtschaft... weiterlesen →